KI: Medienpolitischer und medienrechtlicher Forschungsbedarf.
Von Prof. Dr. Alfred-Joachim Hermanni
03.05.2023
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Das Schlagwort des Jahres in der Medien- und Kommunikationsbranche ist „Künstliche Intelligenz“ und das vor dem Hintergrund, dass sich textbasierte Dialogsysteme wie ChatGPT temporeich verbreiten. Bei aller Aufgeschlossenheit gegenüber der Künstlichen Intelligenz und den darin enthaltenen Potenziale sind jedoch insbesondere eine Reihe medienpolitischer und medienphilosophischer Fragen zu klären (s. beigefügte Abbildung mit Beispielen).
Zu den Vorteilen der Künstlichen Intelligenz zählen beispielsweise, dass KI-basiertes Multi Channel Publishing einschließlich automatisierter Seitenproduktion funktioniert, aufwendige Recherchen durchgeführt werden können, Nachrichtenclips und Podcasts kurzfristig entworfen und produziert werden, sich KI-Texte automatisch verlinken lassen, die Suchmaschinenoptimierung fortschreitet und aus den Programmangeboten von Sendern individuelle Zusammenstellungen entstehen. Dagegen spricht exemplarisch, dass falsche Inhalte in KI-Texten publiziert werden, Fragen des Datenschutzes- und Urheberrechts ungeklärt sind, die KI Content mit Falschaussagen kreiert, Grenzen zwischen Realität und Fiktion verschwimmen, synthetische Stimmen Moderatoren sowie Sprecher ersetzen und KI zu einem massiven Stellenabbau im Mediengeschäft führt.
Wie könnte eine erste Lösung für eine Regulierung der Künstlichen Intelligenz aussehen? Das Europäische Parlament schlägt vor, dass ein Rechtsrahmen für den Einsatz künstlicher Intelligenz geschaffen wird, der Innovation fördert und Sicherheit erzielt. Dadurch soll für Systeme mit hohem Risiko ein hohes Maß an Transparenz vorgeschrieben und KI-Versionen nach ihrem Risikoniveau eingestuft werden. Andere Stimmen plädieren dafür, dass Einblendungen die von KI erzeugten journalistischen Inhalte kennzeichnen und Journalisten das „redaktionelle“ Ergebnis auch im Sinne eines Faktenchecks kontrollieren müssen. Ich freue mich auf Ihre Anregungen und Kommentare.
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