Film & Visual Media
Von Prof. Dr. Alfred-Joachim Hermanni
Planung einer Filmproduktion
Das Medium Film besitzt zugleich eine immaterielle (das künstlerisch-kreative Gut an dem Werk und die geistig-emotionale Resonanz beim Publikum) und eine materielle Komponente (Filmmaterial). Seine materielle Basis besteht aus einem belichteten Zelluloidstreifen (z.B. Kinoformat) oder einer magnetischen Aufzeichnung (MAZ) oder einer digitalisierten Datenmenge (z.B. Blu-ray, Speichermedium). Im Jahr 1895 wurden erstmals bewegte Bilder mittels eines Projektors gezeigt, und zwar von zwei Anbietern: Skladanowsky kam mit seinem „Bioskop“ in Berlin auf den Markt und die Brüder Lumière mit dem „Cinematograph“ in Paris.
Unter dem Begriff „Film“ siedeln sich heute alle technischen Formate an (stark zunehmend sind digitale Formate), aber ebenso unterschiedliche Filmgattungen wie Spielfilm, Lehrfilm, Werbefilm, Industrie- oder Imagefilm. Film ist produktbezogen die Bezeichnung für jegliche Software an Bewegtbildern, unterschiedlich verfügbar im Kino, im Fernsehen oder auf digitalen Speichermedien. Eine klare formale Abgrenzung der im Kino laufenden Spielfilmproduktion zur Fernsehproduktion fällt schwer, da z.B. Fernsehfilme heute auch auf digitalen Filmformaten gedreht werden und die Produktions- und Postproduktionsstationen weitestgehend identisch sind (letzteres gilt auch für die Nachbearbeitung von Videos). Das deutlichste Charakteristikum des Kinofilms ist dessen Projektion auf eine Leinwand in einem Filmtheater.
Formal gesehen wird in Deutschland zwischen vier Arten von Filmgattungen differenziert:
- Kinofilm (als Langfilm; aufwendigste Filmherstellungsform, zumeist Millionenetat und gedreht auf digitaler Filmtechnik; übliche Länge: ca. 120’ Minuten).
- Fernsehfilm (auch „Fernsehspiel“ genannt; übliche Mindestlänge: ca. 87’ Minuten).
- Industriefilm (worunter heutzutage auch Imagefilme angesiedelt sind), wobei sich Unternehmen der Öffentlichkeit präsentieren, aber nicht für bestimmte Erzeugnisse werben (keine Mindestlänge, gängig sind zwischen 3’ bis 15’ Minuten).
- Werbefilm (als Werbemittel für einzelne Produkte oder Marken zur Vorführung im Kino oder zur TV-Ausstrahlung; Mindestlänge: im Kino 13’ Sekunden, im Fernsehen in der Regel zwischen 6’ und 60’ Sekunden).
Grundsätzlich ist die Filmwirtschaft ein Dienstleistungsbereich, der aus Produktion, Verleih, Vertrieb und Filmtheatern besteht und Gewinne erzielen soll. Vor diesem Hintergrund sind Filmproduktionen ein wertvolles und langfristig einsetzbares Wirtschaftsgut, wenn sowohl die inhaltliche als auch technische Qualität den Anforderungen einer hinreichend großen Hauptzielgruppe entsprechen.
Die Gesamtverantwortung für eine Produktion hat der Unternehmer – in einer Filmproduktion Produzent genannt – oder sein Beauftragter – ein Producer/Herstellungsleiter – inne, also eine Person mit einer geschäftstüchtigen Einstellung und unternehmerischen Vision. Der Produzent bzw. Producer/Herstellungsleiter hält die Fäden zwischen organisatorisch-technisch ausgerichteter Produktions- und kreativ-künstlerisch orientierter Regieachse zusammen. Die Produktionsabläufe werden in der nachstehenden Abbildung aufgezeigt.

Der Produzent bemüht sich die Finanzierung des Films bei einer Eigenproduktion zu sichern; bei einer Auftragsproduktion wird mit dem Kunden eine Vertragssumme vereinbart. Bei einer Eigenproduktion kommen diverse Finanzierungswege infrage: staatliche Filmförderung, Verkauf von Ausstrahlungsrechten (z.B. Fernsehen), Steuersparmodelle wie „Filmfonds“, Verleihgarantieren, Verkauf von Rechten, Sponsoring und Bankdarlehen. Bei einem Filmvorhaben, das mit staatlichen Mitteln gefördert werden soll, sind zunächst die kulturellen Zielsetzungen den wirtschaftlichen unterzuordnen, da die Förderer ihre Kredite bzw. bedingt rückzahlbaren Zuschüsse prinzipiell in einem überschaubaren Zeitraum zurückerstattet haben möchten. Nichtsdestoweniger werden Filmvorhaben ohne qualitativ-kulturelle Ansätze von den deutschen Filmförderanstalten nicht subventioniert. Zusammengefasst wird im Zuge einer Antragsstellung auf Subventionen eine ökonomische wie kulturell überdurchschnittliche Produktbeschreibung erwartet.
Produktionsphasen
Welche Vorgehensweise bietet sich an? Durch die Vorgabe von Verfahrensrichtlinien, die den Lösungsweg für Produktionsaufgaben aufzeigen, werden Handlungsempfehlungen ausgesprochen. Sie legen einen Grundstock für eine betriebswirtschaftlich-organisatorisch ausgerichtete Vorgehensweise zur Theorie der Medienproduktion. Dabei wird zwischen drei Stationen – so genannten Produktionsphasen – unterschieden:
- PRÄ-Produktion (Input: Vorbereitung), z.B. Drehbucherstellung und Abnahme durch Kunden, Übersetzungen (von Deutsch in andere Fremdsprachenversionen), Produktionsarbeiten organisieren, Drehplan erstellen, Beauftragung des Filmstabs (Regisseur, Kameramann, Kameraassistent, Beleuchter, Bühne/Grip usw.), Zusammenstellung des Filmequipments sowie des Licht- und Bühnenequipments (Grip), Versicherungen abschließen (Bild- und Tonträgerversicherungen, Haftpflicht, Filmequipment etc.), Sprecher-Casting und Beauftragung der ausgewählten Sprecher
- PRODUKTION (Dreharbeiten starten: Herstellung eines oder mehrerer Originale)
- POST-Produktion (Output: Herstellung eines Masters und Kopien des Masters, endgültige Positionierung/Distribution/ Nachbereitung/Ergebniskontrolle), z.B.: Bildschnitt und Töne anlegen, Animationen und Effekte, Colourmatching, Grafiken und Schriften erstellen, Tonstudio (Sprachaufnahmen, Edit, Cut und Mischung und Überspielung der Töne auf Master-Band), Abnahme des fertigen Films (Master-Band) durch Kunden, Vervielfältigungen auf Speichermedien.
Den Zusammenhalt zwischen den drei Produktionsebenen muss der Unternehmer/ Filmproduzent als Akteur herstellen, der von der Entwicklung einer Produktidee bis einschließlich zur Positionierung und zum Verkauf des Produktes verantwortlich zeichnet. Der Prozess der Drehbuchentwicklung wird anhand der nachstehenden Abbildung verdeutlicht.
Vertragsgestaltung bei Fremdleistungen
Das Filmpersonal ist eingebettet in arbeitsrechtliche Verträge, die gesetzlich vorgeschriebene Regelungen wie Kündigungsschutz, Tarifverträge oder Jugendarbeitsschutz (bei minderjährigen Darstellern, Komparsen) berücksichtigen müssen.
Filmproduktionen unterscheiden im Allgemeinen zwischen drei Vertragsarten:
- Der Vertrag für Filmschaffende (Darsteller)
- Der Vertrag für Produktionsmitarbeiter
- Der Vertrag über Lieferantenleistungen.
Für eine Produktionsfirma ist es wichtig, in einem zusätzlichen Dokument „Allgemeine Bedingungen für Mitwirkende“ festzuhalten. Die Allgemeinen Bedingungen sollten etwa Themen wie „Rechteübertragung“, „Grundsätzliche Verpflichtungen des Vertragspartners“, „Weisungsrecht des Produzenten“, „Darbietung von Leistungen“, „Kündigungsfristen“ oder „Terminverpflichtungen“ regeln.

Ausschnitte aus Filmproduktionen: https://vimeo.com/70391671